AGBs
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AGBs

UNSERE ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kommunikationslösungen der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH

der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH, Ernst-Merck-Straße 12-14, 20099 Hamburg

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kommunikationslösungen der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH ergänzend zum jeweiligen Hauptvertrag bzw. Buchungsformular (im Folgenden: der „Vertrag“). Sollten sich Regelungen des Vertrags und dieser AGB widersprechen, gehen die Regelungen des Vertrags vor.

2. Gewerbliche Schutzrechte, Freistellung

2.1 Soweit für den Vertrag erforderlich, räumen sich die Parteien wechselseitig das Recht ein, in Absprache mit der jeweils anderen Partei deren Kennzeichen (z.B. Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel) zu verwenden. Die Parteien sind sich einig, dass keine Partei hieraus für sich irgendwelche Rechte ableiten kann, die über die Durchführung des hier geregelten Vertragszwecks hinausgehen. Das jeweils zu verwendende Layout wird zwischen den Parteien abgestimmt. Die Berechtigung jeder Partei zur Nutzung der Kennzeichen der anderen Vertragspartei endet mit Ablauf des Vertrags.

2.2 Der Vertragspartner garantiert, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte für alle im Rahmen des Vertrags an die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH übermittelten Namen, Marken, Fotografien etc. hält und diese uneingeschränkt zulässig im Rahmen des Vertrags durch die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH nutzbar sind. Sollte es Einschränkungen geben, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH hierauf spätestens während der Übermittlung hinzuweisen.

2.3 Jede Partei stellt die andere auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung frei, die aus einer vermeintlichen Rechtsverletzung Dritter resultiert, sofern
• die in Anspruch genommene Partei die andere unverzüglich von einem solchen Anspruch informiert und
• die in Anspruch genommene Partei der anderen die Möglichkeit einräumt, die Auseinandersetzung mit der vermeintlich verletzten Partei zu erledigen.
Die Freistellungsverpflichtung entfällt bei einer Inanspruchnahme aufgrund eines schuldhaften Handelns der in Anspruch genommenen Partei, einschließlich einer Verletzung des Vertrags. Keine Partei ist berechtigt, eine Auseinandersetzung zu vergleichen, Ansprüche anzuerkennen oder in anderer Art und Weise rechtlich verbindliche Erklärung einzugehen oder in Aussicht zu stellen, die die andere Partei belasten. Die Regelungen dieses Abschnitts bleiben bei einer Beendigung des Vertrags unberührt.

3. Werbeschaltungen

Für alle Werbemittel gelten ergänzend die AGB der iq media marketing gmbh sowie der iq digital media marketing gmbh, abrufbar unter www.iqm.de und www.iqdigital.de, sowie im Falle der Buchung von Werbemitteln, die über die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH vermarktet werden, die AGB der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH für Werbekunden, abrufbar unter www.solutions-hmg.com. Im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestelltes Mediavolumen muss innerhalb des Vertragszeitraums abgerufen werden und entfällt mit Vertragsende ersatzlos. Die Anzeigenschaltungen sind über ggf. gewährte Rabatte hinaus nicht rabattfähig, nicht rabattbildend und nicht committmentfähig.

4. Handelsblatt Research Institute (HRI)

Soweit Leistungen des HRI Bestandteil des Vertrags sind, erhält der Vertragspartner an den durch das HRI im Rahmen des Vertrags erstellten Publikationen ein einfaches, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dies umfasst für jeden der Partner insbesondere das Recht, die Leistungen für interne Zwecke und im Rahmen der eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und einzelne Bestandteile auf der eigenen Webseite wiederzugeben. Soweit an einzelnen Bestandteilen nur eingeschränkte Nutzungsrechte bestehen (z.B. bei Verwendung von Inhalten Dritter, an denen der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH keine Nutzungsrechte zustehen), wird die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH den Vertragspartner darauf hinweisen.

5. Veranstaltungen

Soweit der Vertrag Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen beinhaltet, steht es der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH frei, zunächst als physische oder hybride Events geplante Veranstaltungen rein digital auszurichten. Die Leistungen werden in diesem Fall im Einvernehmen mit dem Vertragspartner angepasst. Ein Anspruch auf Reduzierung der Vergütung ist in diesem Fall ebenso ausgeschlossen wie ein Anspruch auf Schadensersatz.

6. Rechnung, Fälligkeit

Die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH stellt die vereinbarte Vergütung unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrags in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Vertragspartner zur Zahlung fällig.

7. Haftung, Höhere Gewalt

7.1 Die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den typisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen und auf die der Teilnehmer daher vertrauen durfte. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, arglistiger Täuschung, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; hier haftet die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH unbeschränkt.

7.2 Eine Haftung aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt sind solche Umstände, die sich außerhalb der Kontrolle der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH ereignen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krieg, Unruhen, Pandemien usw.).

8. Verschwiegenheit, Daten, Datenschutz

8.1 Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei streng vertraulich behandeln. Sie verpflichten sich insbesondere, diese Geheimhaltungsverpflichtung sämtlichen Angestellten, Mitarbeitern oder an der Vertragsdurchführung beteiligten Dritten, die Zugang zu den Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung betritt auch den Abschluss des Vertrags und dessen Inhalt. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die (i) sich im Besitz der empfangenden Partei befanden, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhielt, (ii) die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei beruht, die (iii) von der empfangenden Partei unabhängig ohne Verletzung dieser Vereinbarung erlangt oder erarbeitet wurden oder werden können oder (iv) die aufgrund einer Anordnung von einem Gericht oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

8.2 Alle im Rahmen des Vertrags generierten Daten, insbesondere Studienergebnisse, Kundendaten oder Evaluierungsergebnisse, sowie etwaige Titelrechte stehen ausschließlich der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH zu.

8.3 Alle personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags werden von den Parteien im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit aus der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung einer Partei für die andere resultiert, werden die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Eine gemeinsame Datenverarbeitung ist nicht beabsichtigt.

9. Redaktionelle Unabhängigkeit

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vereinbarten Leistungen die Redaktionen der Handelsblatt Media Group nicht in der redaktionellen Unabhängigkeit beeinträchtigen. Insbesondere können die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH oder andere Unternehmen der Handelsblatt Media Group redaktionelle Beiträge veröffentlichen, die sich kritisch mit dem Vertragspartner oder seinem wettbewerblichen Umfeld befassen können. Sollte die Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH dem Vertragspartner im Rahmen des Vertrages Video- oder Audiomaterial überlassen, das redaktionelle Beiträge beinhaltet (z.B. Interviews durch Redakteur:innen der Handelsblatt Media Group, Moderationen durch Redakteur:innen der Handelsblatt Media Group), so bedarf eine Veröffentlichung oder sonstige Verbreitung dieses Materials der Zustimmung der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH im Einzelfall. Bearbeitungen des vorbezeichneten Materials sind untersagt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Eine Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag bedarf der jeweiligen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen oder Übertragungen an Gruppenunternehmen der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH. Der Solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH ist es jederzeit gestattet, ein oder mehrere Gruppenunternehmen als Sub-Dienstleister einzusetzen.

10.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Entgegenstehende AGB des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtstand Düsseldorf vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen

der Solutions by Handelsblatt Media Group GmbH, Ernst-Merck-Straße 12-14, 20099 Hamburg

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der an Veranstaltungen teilnehmenden Person („Teilnehmende“) und der Solutions by Handelsblatt Media Group GmbH („Solutions“). Als Veranstaltungen in diesem Sinne gelten sowohl physisch ausgerichtete Veranstaltungen als auch rein digitale Veranstaltungen sowie jede Mischform („hybride Veranstaltungen“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Soweit für einzelne Veranstaltungen besondere Bedingungen gelten, werden diese gesondert zum Beispiel im Anmeldevorgang aufgeführt. Diese besonderen Bedingungen gehen den nachstehenden Regelungen vor.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Eine Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.

3. Leistungen

Der Teilnahmebeitrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet bei Veranstaltungen mit Präsenzbestandteilen eine angemessene Verpflegung einschließlich Pausengetränke. Solutions behält sich vor, angekündigte Referent*innen oder Veranstaltungsblöcke durch andere zu ersetzen und erforderliche Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen, wobei der Gesamtcharakter gewahrt bleibt. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung von Referent*innen, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnahmezahl nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnahmezahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens Solutions. Solutions verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Erstattungsansprüche von Teilnehmenden wegen bloß temporärer Störungen einer Veranstaltung (insbesondere bei digitalen Veranstaltungen) sind ausgeschlossen.

4. Haftung, Höhere Gewalt

Solutions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den typisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen und auf die Teilnehmende daher vertrauen durften. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, arglistiger Täuschung, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; hier haftet Solutions unbeschränkt.

Eine Haftung aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt sind solche Umstände, die sich außerhalb der Kontrolle von Solutions ereignen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krieg, Unruhen, Pandemien usw.). Sie berechtigen Solutions die Veranstaltung zzgl. einer angemessenen Vorlaufzeit zu verschieben oder – wenn die Verschiebung den Parteien nicht zuzumuten ist – abzusagen.

Eine Haftung bei Zugangsmanipulationen durch Dritte für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, Software und Daten Dritter ist ausgeschlossen.

5. Stornierungen

Eine Stornierung ist bei kostenpflichtigen Veranstaltungen mit den folgenden Fristen möglich:
Bei digital durchgeführten Events bzw. digitaler Teilnahme an einem Event kann eine Teilnahme bis zu 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Anschließend werden 50% des Teilnahmebetrages fällig. Wird die Anmeldung zu einem Event weniger als 14 Tage vor dessen Durchführung storniert, wird der volle Teilnahmebetrag erhoben.
Bei in Präsenz durchgeführten Veranstaltungen kann eine Teilnahme bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Anschließend werden 50% des Teilnahmebetrages fällig. Wird die Anmeldung zu einem Event weniger als 5 Wochen vor dessen Durchführung storniert, wird der volle Teilnahmebetrag erhoben. Gerne akzeptiert Solutions ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzteilnehmerin oder einen Ersatzteilnehmer. Storniert Solutions eine Veranstaltung, wird die gesamte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

6. Urheberrechte

Sämtliche Inhalte der Veranstaltung sind urheberrechtlich geschützt. Teilnehmende erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die persönliche Teilnahme. Es ist nicht gestattet, Inhalte mitzuschneiden, abzufotografieren oder in anderer Art und Weise zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verarbeiten.

7. Widerrufsbelehrung

Wenn Teilnehmende Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können diese ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Abgabe der Widerrufserklärung gegenüber Solutions (z.B. per Brief, E-Mail oder Telefax). Der Ablauf der Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss und endet ggf. vorzeitig, wenn der oder die Teilnehmende an der gebuchten Veranstaltung teilgenommen hat. Bei einer wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts werden die Zugangsdaten bei einer digitalen Veranstaltung gesperrt, sodass der Zutritt (Anmeldung) zur jeweiligen digitalen Veranstaltung nicht möglich ist. Solutions zahlt einen etwaigen, durch den oder die Teilnehmende entrichteten Teilnahmepreis zurück.

8. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern es sich bei einem Teilnehmenden nicht um Verbraucher handelt, wird als Erfüllungsort und Gerichtstand Düsseldorf vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Anzeigenschaltung

der Solutions by Handelsblatt Media Group GmbH, Ernst-Merck-Straße 12-14, 20099 Hamburg

1. Ein „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.

2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.

4. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Spezialbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens einer Seite an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.

7. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

8. Eine Stornierung von Werbeaufträgen oder Abrufen ist nur bis zum Anzeigenschlusstermin möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Mail bei dem Verlag eingehen. Der Verlag wird sich dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge anderweitiger Buchungen erwerben konnte oder böswillig zu erwerben unterlassen hat.

9. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

10. Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Veröffentlichung für den Verlag u. a. wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder diese Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht bezüglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zu liefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Für erkennbar ungeeignete oder nicht einwandfreie Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität der Anzeigen oder anderer Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Formatvorgaben und technischen Vorgaben des Verlages bei der Anlieferung der Druckunterlagen erfüllt hat.

13. Kosten für die Erstellung von Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

12. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.

14. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeigeoder der Veröffentlichung eines anderen Werbemittels ist eine Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht eines Verbrauchers bei einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Leistung besteht und vom Verlag zu vertreten ist. Die Haftung bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

15. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

21. Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe der Ziffer 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer zugesicherten Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer zugesicherten Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer zugesicherten Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberücksichtigt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig in Kenntnis gegesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

20. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

19. Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich die Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.

18. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz im kaufmännischen Verkehr bzw. 5 % über dem Basiszinssatz im nichtkaufmännischen Verkehr sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, vor Beginn einer neuen Geschäftsverbindung und auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz im kaufmännischen Verkehr bzw. 5 % über dem Basiszinssatz im nichtkaufmännischen Verkehr sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, vor Beginn einer neuen Geschäftsverbindung und auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

18. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

19. Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich die Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.

20. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

21. Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe der Ziffer 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer zugesicherten Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer zugesicherten Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer zugesicherten Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberücksichtigt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig in Kenntnis gegesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

22. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der

23. Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

24. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung in Höhe von 15 % bezogen auf das jeweils vermittelte Kundennetto (Bruttotarifpreis abzüglich kundenorientierter Rabatte) darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

25. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

26. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % erforderlich. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.

27. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

28. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online- Medien aller Art (einschließlich Internet) erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

29. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Druckschrift mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderungen aus Gründen des vorstehenden Satzes bleiben im Rahmen von Ziffer 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.

30. Advertorials sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen der Druckschrift (in Typo, grafischen Elementen, Farbigkeit, Spaltigkeit) unterscheiden müssen. Sie enthalten Text und Werbung Dritter. Sie sind grundsätzlich mit einem eigenen Impressum zu versehen. Das Advertorial kann durch den Verlag mit dem Wort „Anzeige“ ohne Rücksprache gekennzeichnet werden. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters vor sowie das Recht, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen. Dem Verlag ist das Advertorial mindestens zehn Werktage vor Druckunterlagenschluss zur Prüfung und Billigung vorzulegen.

31. Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungtreibenden wird nicht zugesichert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Anzeigenschaltungen (digital)

der Solutions by Handelsblatt Media Group GmbH, Ernst-Merck-Straße 12-14, 20099 Hamburg

1. Begriffsbestimmungen

1.1 „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in den von der Solutions by Handelsblatt Media Group GmbH (im Folgenden: „Solutions“) vermarkteten Informations- und Kommunikationsdiensten (nachfolgend gemeinsam „Werbefläche“ genannt), zum Zwecke der Verbreitung.

1.2 „Werbekunde“ ist diejenige Person oder das Unternehmen, für die die Solutions Werbemittel platzieren soll. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst (der eigene Waren oder Dienstleistungen bewirbt) oder eine Agentur sein, die im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und Dienstleistungen wirbt.

1.3 Ein „Werbemittel“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Werbematerialien, die der Werbekunde Solutions zur Platzierung auf den Werbeplätzen zur Verfügung stellt. Diese können zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
• aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
• aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung mittels einer vom Werbekunden genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Werbekunden liegen (z.B. Link).

2. Vertragsschluss

2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch die Auftragsbestätigung (schriftlich, per E-Mail oder per Telefax) zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer Vereinbarung gedeutet werden.

2.2 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbetreibender Werbekunde werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Solutions ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

2.3 Die AGB der Solutions für Anzeigenschaltung (digital) können sich ändern. Deswegen gelten die AGB immer nur für den jeweiligen Werbeauftrag in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbeauftrags geltenden Fassung.

2.4 Der Werbekunde hat Solutions jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner, Anschrift oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5 Werktagen per Brief, Fax oder per E-Mail anzuzeigen.

2.5 Der Werbekunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag gegenüber der Solutions (d.h. die gebuchten Werbeflächen) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, sofern nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Solutions vorliegt.

2.6 Solutions ist berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag abzutreten.

2.7 Für den Werbeauftrag sowie für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge von Solutions und dem Werbekunden gelten neben der Auftragsbestätigung ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils aktuelle Preisliste von
Solutions, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Werbekunden ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Solutions solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden. Gegenbestätigungen des Werbekunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

3. Werbeschaltung

3.1 Solutions wird das vom Werbekunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Werbefläche für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) bzw. AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahme) auf der vertraglich festgelegten Werbefläche platzieren.

3.2 Solutions wird den Werbekunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten Ad Impressions und/oder Ad Clicks in einem durch Solutions vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die von Solutions über seinen Ad-Server ermittelten Daten.

3.3 Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen.

3.4 Der Werbekunde hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbefläche an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Eine Umplatzierung der Werbefläche innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Werbefläche ausgeübt wird. Die buchbaren Werbeformen und Platzierungen beinhalten keine Garantie auf eine Darstellung im unmittelbar sichtbaren Bereich (first screen). Die in der Preisliste genannten TKPs oder Preise für die jeweilige Vertragslaufzeit beziehen sich auf Auslieferungen sowohl im sichtbaren als auch im nicht sichtbaren Bereich. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Sofern Solutions eine Darstellung im sichtbaren Bereich garantiert, ist der Kunde zur Zahlung eines Aufschlags verpflichtet.

3.5 Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

3.6 Soweit die Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, ist Solutions berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie als solche kenntlich zu machen oder zu verlangen, dass der Werbekunde eine entsprechende Kennzeichnung vornimmt. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit, die Werbemittel mit dem Wort „Anzeige“ zu kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Leistungen eingeräumt, so hat der Abruf innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss zu erfolgen. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.

5. Datenanlieferung / Einbindungsnachweis

5.1 Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbemittel bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und in zur Schaltung geeigneter Form anzuliefern.

5.2 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen.

5.3 Solutions ist berechtigt, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Eine Verpflichtung, eine Archivierung vorzunehmen oder die Werbemittel an den Werbekunden zurückzuliefern, besteht jedoch nicht.

5.4 Kosten der Solutions für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Werbekunde zu tragen.

6. Ablehnungsbefugnis

6.1 Solutions behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – aus wichtigem Grund wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. ohne Vorankündigung für die weitere Verbreitung zu sperren. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel oder die Seite, auf die das Werbemittel verlinkt, gegen die in Ziffer 7 genannten Garantien verstößt oder die Veröffentlichung für Solutions unzumutbar ist.

6.2 Solutions kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Werbekunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

6.3 Solutions wird Werbekunden über eine Ablehnung oder Sperrung sowie die Gründe hierfür informieren. Dem Werbekunden steht es frei, Solutions ein neues bzw. geändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, welches dem in Abs. 1 und Ziffer 7 genannten Anforderungen entspricht, bzw. den rechtmäßigen Zustand der verlinkten Zielseite herzustellen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Werbekunden.

7. Rechtegewährleistung

7.1 Der Werbekunde garantiert, dass die Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien, die Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten den Vorschriften der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere des Telemediengesetzes, der EU-Datenschutzgrundverordnung und der ePrivacy-Richtlinie entsprechen. Der Werbekunde garantiert ferner, dass die Werbemittel, die Seiten, auf die durch einen Link verwiesen wird, und alle von ihm eingesetzten Dienstleister (Vendoren)
• keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen und/oder
• nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, telemedienrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen
• und/oder nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind und/oder
• keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk der Solutions (einschließlich sämtlicher eingesetzter Hard- und Software) oder einzelne Betreiber oder Internetnutzer schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen und/oder
• alle erforderlichen Einwilligungen zur Vervielfältigung/Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachen oder anderen Verwertungsformen (ggf. auch seitens Verwertungsgesellschaften) haben.

7.2 Der Werbekunde überträgt Solutions die für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkte Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige sui generis Schutzrechte. Darüber hinaus sind Solutions sowie der jeweilige Werbeflächenbetreiber berechtigt, die vorgenannten Rechte zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Pressemitteilungen und Präsentationen) auch vor und nach Ausführung des Werbeauftrags auszuüben.

7.3 Der Werbekunde (sowie ggf. die Werbeagentur) stellt Solutions sowie den jeweiligen Werbeflächenbetreiber auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Verwertungsgesellschaften frei, die wegen der Solutions überlassenen und veröffentlichten Werbemittel geltend gemacht werden. Das gilt insbesondere in Bezug auf die in Abs. 1 abgegebenen Garantien und mögliche Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich etwaiger Tarifgebühren von Verwertungsgesellschaften und Aufwendungen aufgrund datenschutzrechtlicher Auflagen), die der Solutions sowie den jeweiligen Werbeflächenbetreibern im Rahmen der Erfüllung der Werbeaufträgen nach diesem Vertrag entstehen. Ferner werden Solutions sowie die jeweiligen Werbeflächenbetreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe freigestellt. Der Werbekunde ist verpflichtet, Solutions für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig nach Treu und Glauben sämtliche ihm zur Verfügung stehende Informationen mitzuteilen und Unterlagen vorzulegen, die für eine Prüfung der Ansprüche erforderlich sind.

8. Gewährleistung durch Solutions

8.1 Solutions gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Werbekunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%ige Erreichbarkeit der Werbefläche zu gewährleisten. Insbesondere sind dem Werbekunden die folgenden möglichen Ausfallzeiten bekannt:
• Planmäßige Wartungsarbeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche,
• Außerplanmäßige Wartungszeiten von bis zu 7 Stunden pro Woche,
• Zeiten, in denen die von Solutions vermarkteten Werbeflächen aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich von Solutions liegen, vom Netz genommen werden müssen, bis ein reibungsloser Betrieb wieder gewährleistet werden kann, z.B. wegen Hackangriffen, höherer Gewalt, Streiks, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern, Netzbetreibern oder Leistungsbetreibern, von deren Leistung der Betrieb von Solutions abhängt),
• Ausfallzeiten oder Störungszeiten des AdServers von bis zu 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung.

Ebenso ist dem Werbekunden bekannt, dass Fehler in der Darstellung des Werbemittels nicht vorliegen, wenn diese durch einen der folgenden Fälle begründet sind:
• Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Software und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
• Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
• Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern) oder
• Unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxies (Zwischenspeichern) oder
• Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert Bei einem Ausfall des Ad-Servers über den vorgenannten Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8.2 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Werbekunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt Solutions eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Werbekunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

8.3 Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Werbekunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Werbekunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

9. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Solutions nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsbetreibern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Solutions bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Werbekunde hierüber informiert.

10. Haftung

Solutions haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur
• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
• dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit und Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

11. Preise

11.1 Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, wenn der von der Änderung betroffene Auftrag nicht Teil einer Rahmenvereinbarung ist und nicht später als vier Monate
nach Vertragsschluss ausgeführt werden soll. Für von Solutions bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Solutions mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbekunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

11.2 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten der Solutions zu halten.

12. Zahlungsverzug

12.1 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Werbeaufträgen mit einem Buchungszeitraum von bis zu zwei Monaten nach Ende des Buchungszeitraums. Bei Werbeaufträgen mit einer Dauer von mehr als zwei Erscheinungsmonaten erfolgt eine Abrechnung nach Absprache. Auf Wunsch erfolgt die Rechnungsstellung auch vorab. Aus ökologischer Motivation und Gründen der Nachhaltigkeit erfolgt die Rechnungsstellung vollumfänglich im digitalen Belegversand. Die vereinbarten Zahlungsfristen sind mit Erhalt des Beleges gültig, ein zusätzlicher, postalischer Versand erfolgt nicht.

12.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen i.H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern und 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und Einziehungskosten berechnet. Solutions kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

12.3 Im Falle des Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Werbekunden sofort zur Zahlung fällig.

12.4 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden, Sitz des Werbekunden im Ausland oder einem Erstauftrag durch den Werbekunden berechtigen Solutions, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen von Werbemitteln oder weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Stornierung von Aufträgen

13.1 Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail bei Solutions eingehen. Bei einer Stornierung bis spätestens 4 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Werbekunden keine Kosten. Bei Stornierungen von Werbemitteln nach weniger als 4 Wochen vor Schaltungsbeginn beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung 100% des stornierten Bruttoauftragsvolumens. Dem Werbekunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der Solutions bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Bei Teilstornierungen ist die vorstehende Regelung entsprechend anzuwenden.

13.2 Solutions wird sich dasjenige anrechnen lassen, was sie in Folge anderweitiger Buchungen erwerben konnte oder böswillig zu erwerben unterlassen hat.

14. Datenschutz / Vertragsstrafe bei unrechtmäßiger Nutzung

14.1 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

14.2 Solutions sowie die jeweiligen Werbeflächenbetreiber sind berechtigt, die Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Werbekunden auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research und/oder Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Diese Daten werden seitens des/der Unternehmen aggregiert und in den Markt kommuniziert.

14.3 Sofern beim Werbekunden anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Werbekunde diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Werbeflächen der Solutions generiert worden sind.

14.4 Darüber hinaus ist dem Werbekunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Werbeflächen der Solutions ausgelieferten Werbemittel untersagt. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot der Solutions und deren weitere Nutzung.

14.5 Setzt der Werbekunde für die Schaltung von Werbemitteln auf den Werbeflächen der Solutions Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

14.6 Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung aus vorgenannten Absätzen (3) bis (5) zahlt der Werbekunde an Solutions eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Erfüllungsort ist Hamburg.

15.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Hamburg. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Werbekunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Werbekunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

15.3 Es gilt deutsches unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Werbeauftrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, sofern diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt das, was die Parteien bei verständiger Würdigung der ganz oder teilweisen Unwirksamkeit oder des Fehlens der Regelung vereinbart hätten, falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen wäre, in Kraft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Seminaren, Kursen und Konferenzen (live und digital)

der solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH, Ernst-Merck-Straße 12-14, 20099 Hamburg, Stand 01/2023

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltung“) und der solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH (im Folgenden „solutions“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Abschnitt I dieser AGB enthält unsere allgemeinen, für alle unsere Leistungen gültigen Bestimmungen. In Abschnitt II finden Sie zusätzliche Vertragsbedingungen für Online- und Hybridveranstaltungen und in Abschnitt III die zusätzlichen Bedingungen für die Bestellung von Veranstaltungsunterlagen und Begleitmaterialien. Diese ergänzen jeweils unsere allgemeinen Regelungen.
Bitte beachten Sie auch unsere Antikorruptionsbestimmungen und unsere Datenschutzbestimmungen.

Abschnitt I

1. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Ihre Anmeldung kann über unsere Veranstaltungsseite oder über unsere allgemeine Webseite erfolgen. Daneben können Sie sich auch per Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch anmelden. Bei einer Anmeldung über unsere Veranstaltungsseite oder unsere Webseite erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Der Vertrag kommt sodann entweder mit einer Bestätigung seitens der solutions (nur per E-Mail) oder mit der Abbuchung des Teilnehmerbetrags zustande.
Wenn wir eine Veranstaltung als Hybridveranstaltung anbieten, können Sie zwischen den Teilnahmemöglichkeiten wählen. Sofern Sie sich für eine Online-Teilnahme entscheiden, beachten Sie bitte die zusätzlichen Regelungen in Abschnitt II.

2. Leistung

Unsere Leistungen umfassen die in der Veranstaltungsübersicht beschriebenen Bestandteile.

3. Leistungsstörungen, Stornierung
Als langjähriger und erfahrener Veranstaltungspartner setzen wir alles daran, die von uns zugesagten Leistungen wie in den Veranstaltungsunterlagen dargestellt auch zu erbringen. Die solutions behält sich jedoch vor, notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, insbesondere auch angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies den Teilnehmern zumutbar ist und der alternative Ort mindestens gleichwertig ist (Bsp: gleich- oder höherwertige Konferenzräume in derselben Stadt oder Region).
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als zwei Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet.
Liegt das Hindernis in der Verhinderung eines Referenten oder Störungen am Veranstaltungsort sowie in Fällen „Höhere Gewalt“ (dies sind Fälle wie Krieg, Revolutionen, Streik, Naturkatastrophen oder Pandemien, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen), können wir die Veranstaltung einmalig auf einen angemessenen neuen Zeitpunkt verschieben, wobei grundsätzlich ein Alternativtermin für nicht-saisonabhängige Veranstaltungen innerhalb der nächsten 12 Wochen als angemessen gilt. Sollte eine Veranstaltung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht durchgeführt werden können oder dauert die „Höhere Gewalt“ länger als drei Monate, sagen wir die Veranstaltung ab und Sie erhalten die Veranstaltungsgebühr, sofern gezahlt, zurück. Sofern Sie Unternehmer sind und die Absage aufgrund höherer Gewalt erfolgt, wird eine bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr nicht erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der solutions. Die solutions verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Erstattungsansprüche eines Teilnehmers wegen bloß temporärer Störungen einer Veranstaltung (insbesondere bei digitalen Veranstaltungen) sind ausgeschlossen.
Bei Stornierungen seitens des Teilnehmers bis zu zehn Wochen vor dem Veranstaltungstermin berechnet die solutions 50% der Anmeldegebühr als Stornogebühr. Nach diesem Datum oder bei Nichterscheinen werden 100 % der Anmeldegebühr in Rechnung gestellt. Gerne akzeptiert die solutions ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Ferner bleibt den Teilnehmern der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als von der solutions geltend gemacht.

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen, sowie Mittagessen und Pausengetränke bei Live-Veranstaltungen. Der Teilnahmebetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die solutions berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn die solutions einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als von der solutions geltend gemacht.
Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Teilnehmers über die von der solutions angebotenen Zahlungswege (derzeit auf Rechnung). Die solutions behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungswege auszuschließen. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt die solutions keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der solutions schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Urheberrechte

Sämtliche Tagungsunterlagen unserer Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer 6 gelten auch für die Bild- und Ton-Aufzeichnung der Veranstaltung selbst; diese sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.

6. Haftung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die solutions übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsinhalte, die Tagungsunterlagen und die Verwertbarkeit der Veranstaltung für berufliche oder persönliche Zwecke eines Teilnehmers.
Im Übrigen ist unsere Haftung in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt („wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, die zur Erfüllung der vertraglich zugesagten Leistungen erforderlich sind und auf deren Erfüllung die Parteien daher regelmäßig vertrauen dürfen); die Haftung ist in diesen Fällen auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung einer Garantie, bei arglistiger Täuschung oder in Produkthaftungsfällen. Hier haften wir unbeschränkt.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Teilnehmer ein Unternehmer ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (dies ist der Tag des Erhalts der Anmeldebestätigung) bzw. vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH, Toulouser Alle 27, 40211 Düsseldorf, Tel.Nr. 49 (0)2 11.8874 3003, E-Mail management-campus@handelsblattgroup.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Ihr Widerruf ist ausgeschlossen,

  • bei Bestellung von CD-ROMs oder Inhalten auf anderen Datenträgern, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind,

Ende der Widerrufsbelehrung

Abschnitt II
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Online- und Hybridveranstaltungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen enthalten ergänzende Regelungen für Onlineveranstaltungen.

2. Zugang

Wenn Sie sich für eine Online-Teilnahme entschieden haben, erhalten Sie mit oder im Nachgang zu der Anmeldebestätigung (s. Abschnitt I, Ziff. 1) Zugangsdaten für die Veranstaltung. Soweit Sie für den Zugang ein Passwort einrichten müssen, behandeln Sie dies bitte vertraulich und geben dies nicht an Dritte weiter.

3. Haftung

Eine Haftung bei Zugangsmanipulationen durch Dritte für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, Software und Daten Dritter sowie bei Malsoftware Dritter ist ausgeschlossen. Unsere Haftung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (Verschulden Dritter, schuldhaftes Verhalten eines Teilnehmers, Fehlanwendungen) über das Internet nicht erreichbar ist. Ferner haften wir nicht für bestimmte Datendurchsatzraten und Datenverkehrskapazitäten sowie die für die einzelnen Server zur Verfügung stehenden Bandbreiten. Gleiches gilt für nicht von uns verschuldete Mängel bei den Zugriffsmöglichkeiten Dritter. Wir weisen ferner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragung in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Teilnehmer ist daher darüber informiert, dass Dritte unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Kommunikationsverkehr einzusehen. Eine hieraus resultierende Haftung ist ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt Abschnitt I, Ziff. 6.

Abschnitt III
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Bestellung von schriftlichen Lehrgängen, Tagungsunterlagen, CD-ROMs sowie Dateien

1. Geltungsbereich

Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und der solutions by HANDELSBLATT MEDIA GROUP GmbH (soluitions) für die Bestellung von schriftlichen Lehrgängen, Tagungsunterlagen, CD-ROMs und Dateien (im Folgenden „Produkte“).

2. Bestellung, Widerrufsrecht für Verbraucher

Ihre Bestellung kann per Internet-Bestellformular, E-Mail, Fax, auf dem Postweg oder telefonisch erfolgen und ist, vorbehaltlich gesetzlicher Widerrufsrechte, verbindlich.
Wenn Sie Verbraucher sind, beachten Sie bitte das Ihnen in diesem Fall zustehende Widerrufsrecht nach Abschnitt I, Ziff. 9.

3. Lieferung, Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Angaben über Liefertermine sind unverbindlich. Bitte beachten Sie, dass die solutions Produkte nur in kleinen, zur Eigennutzung bestimmten Mengen liefert. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Produkte im Eigentum der solutions.

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Regelungen in Abschnitt I, Ziff. 5 finden entsprechend Anwendung.

5. Urheberrechte

Sämtliche bei der solutions bestellten Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Dem Besteller wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Besteller und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Produkte – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

6. Gewährleistung, Haftung

Wir leisten bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Für unsere Haftung gilt Abschnitt I, Ziff. 6 entsprechend.

Antikorruptions-Bestimmungen

1. Anti-Korruption und Bestechung /Definitionen

1.1 Die Teilnehmer, Besteller und die solutions erklären, dass sie jeglicher Form von Bestechung und Korruption entgegenwirken und die dahingehenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten werden. „Bestechung und Korruption“ bedeutet der Missbrauch anvertrauter Befugnisse zum persönlichen Vorteil, so unter anderem das Anbieten, Versprechen, Gewähren, Annehmen oder Erbitten eines persönlichen Vorteils als Gegenleistung für eine gesetzeswidrige oder ethisch nicht vertretbare Handlung, die Verletzung einer Treuepflicht oder eine andere unzulässige Handlung oder die Belohnung einer Person, einer Gesellschaft oder einer Amtsstelle für eine solche Handlung, insbesondere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 298, 299, 333, 334 Strafgesetzbuch (StGB). Persönliche Vorteile schließen alle Arten Geschenke, Darlehen, Honorare, Belohnungen oder anderen Anreize (Steuern, Dienstleistungen, Spenden, etc.) ein.

1.2 Die unter vorgenannter Ziff. 1.1 aufgeführte Verpflichtung gilt auch für alle Mitarbeiter der Teilnehmer, Besteller oder der solutions, also insbesondere für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder alle anderen im Namen eines Unternehmens handelnden Personen.

2. Regelungen/Schadensersatz und Rücktritt

2.1 Die Teilnehmer und Besteller erklären, versichern und versprechen:
a. dass weder sie selbst noch ihre Mitarbeiter
i. bei der Annahme und Erfüllung der Pflichten gemäß dieser Vereinbarung in Verletzung der unter Ziff.1 aufgeführten Verpflichtung zum Unterlassen von Bestechung oder Korruption handeln werden bzw. gehandelt haben und
ii. keine zur Einhaltung der unter Ziff.1 aufgeführten Verpflichtung zum Unterlassen von Bestechung oder Korruption erforderlichen Handlungen unterlassen haben;
b. die solutions unverzüglich über alle Verletzungen dieser Klausel zu informieren, von denen sie Kenntnis erhalten;
c. über eigene Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der unter Ziff.1 aufgeführten Verpflichtung zum Unterlassen von Bestechung oder Korruption zu verfügen und diese für die Laufzeit der Vereinbarung aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls durchzusetzen.

2.2 Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen aus vorstehenden Ziff.1 und 2.1 durch den Teilnehmer oder Besteller berechtigt – sofern er nicht geringfügig ist – die solutions dazu, bestehende Vereinbarungen oder Verträge unbeschadet sonstiger Rechte wie z.B. Kündigungs- und Rücktrittsrechte mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen oder von ihnen zurückzutreten. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Schäden bleibt der solutions vorbehalten.